Chronik der Alpschaft Gental
Auszug aus der Innertkirchen Chronik aus dem Jahr 2008. Publikation mit freundlicher Genehmigung durch den Chronikautor Albert Zybach, Innertkirchen.
1323
Güterschenkung an das Kloster Interlaken durch
Werner von Brügg (alter Name in der Gemeinde
Innertkirchen, auch Stapfen beir Brügg, Brügg im indren
Grund) und seiner Ehefrau Mechthild: Güter und
Alprechte. In dieser Urkunde steht, dass dies als Entgelt
für verschiedene Versäumnisse an Zehnten, welche
sie vom Kloster zu Lehen hatten, und aufgrund eines
früheren Versprechens gemäss erfolgte. Auch alles übrige
Gut, alles unser Eigen, ligends (Güter), stends (Gebäude),
gends (Viehhabe) wie es geheissen sie und mit
Namen dieser Güter die hienach geschrieben stant.
Dabei muss dieses Ehepaar sehr viele Güter in
Meiringen und im indren Grund sowie viele Anteile an
Alpen besessen haben. Unter anderem an zwei Alpen,
die man spricht Machtoldsäss und Geltal (Achtelsass
und Gental) da wir wol möchten weiden sibenzig Kue
und mer an Kälbern. (70 Kuhrechte)
1377
Auseinandersetzung über die Alprechte im Gental,
Kundschaft der Leute von Brügg, Winkel und Unterstock
über ihre Rechte im Gental und an der Stafelstatt
auf der Solenfluh (Stäfelti). Es sagen aus: Jaki von Unterstock
und Chueni Büler von Guttannen.
1406
Vor Klaus in der Gassen, Landammann und Gericht
zu Hasle erscheinen die Dorfleute von Wiler im Rich
und Äppigen und bringen Kundschaft über ihre Rechte
im Gental. Da bezeugten Männer des Schiedsgerichtes,
dass die auf Wiler im Rich und die von Eppingen haben
ir Rechte Stafelstatt von alt her an dem leimigen Stalden
(Gentalhütten) und uf der Solfluh, und dass deren Rechte
nie erwehrt wurden.
1407
Kundschaft der Leute von Brügg, Winkel und
Unterstock über ihre Rechte im Gental. Der Beweis war
von den Dorfleuten von Stein, Weissenfluh, Äppigen und
Wiler im Rich verlangt worden.
1479
Landammann und Gericht zu Hasle erteilen den
Bäuertleuten im Grund eine Urkunde wegen ihres Wegrechts
ins Gental. Der Alpweg führt über die Güter von
Wiler-Sonnseite durch das Langental (Kaistenlamm,
Riglisflue, Moos, Brunni, hohe Egg, Färrichstetten) ins
Gental.
1509
Die Alpgenossen im Gental erlassen Ordnung, welche
die Randung, den Unterhalt der Friedhäge und die
Führung eines Rechnungs- und Einungsbuches regelt.
Auf Einsprache einiger Leute wird die Ordnung zu
Willigen durch Schiedsleute bereinigt. Die Randung,
die ab Wiler, von Stein und Eppingen söllen und mögen
tryben in die Alp, zu sümmren was sy uf den Gütren
und by dem höw (Heu) das daruf gewachsen ist mögen
wintren. Die ab dem Berg (Hasliberg) mögen daruff tryben
10 Ross und junge Füllen so erst geboren sind. Die
us dem inneren Grund (Brügg, Winkel und Unterstock)
sieben Ross mit Füllen. Dem Buw zu Hopflauenen hat
man zugeordnet 10 Kuh Alp und nit meh.
1557
30. November: Abmachung.
Die Alpgenossen und die Bergwerksinhaber legen folgende
Ordnung fest:
- Für den jetzt verbauten Grund mit Haus und Hammerschmiede, Schmelzofen, Kohlenhütte usw. sollen die Bergwerksinhaber jährlich zehn Pfund Bodenzins bezahlen. Der Baugrund gehört den Alpgenossen.
- Schäden und zusätzlich beanspruchten Baugrund sollen die Bergwerksinhaber entschädigen nach Billigkeit.
- In Wasserleitungen und Gräben abgegangenes Vieh sollen sie ersetzen.
- Bei einem Verkauf des Bergwerks haben zuerst die Alpgenossen, dann die Landleute das Vorkaufsrecht. Ohne Zustimmung der Alpgenossen soll kein Fremder auf das Werk gesetzt werden.
- Werden Bergwerke und Gebäude zerstört, dürfen die Bergwerksinhaber diese nicht verkaufen, wenn sie nicht mehr bauen wollen.
- Köhler- und Bauholz soll an der Sonnseite bis zum Sytihag und bis Hagunnen geschlagen werden und die Plätze sauber abgeräumt werden. Auf der Schattseite ausserhalb dem leimigen Boden soll kein Holz geschlagen werden.
- Beim Säumen mit Pferden über Wiler hinauf und hinunter müssen diese Maulkörbe tragen.
- Auf der Alp sollen Pferde, die nicht gesömmert werden, beim Beladen angebunden sein und Maulkörbe tragen.
1596
Bern gestattet dem Niklaus Wymann (Betreiber
der Eisenschmelze im Mülital) den Tausch abgelegener
Grundstücke aus dem Gut von Meiringen gegen besser
gelegene Grundstücke zum Bergwerk im Mülithal.
Zwei Gadenstätten zu Brügglen im Gental (aufgegebener
Hüttenstandort bei Mädellers Stutz) Vorsass Ort
und Oberboden oberhalb Mülital und Haus und Hofstatt
in der Ey zu Hopflauenen.
1622
Spruchbrief zwischen den Alpgenossen von Baumgarten
und Gental. Die Baumgartenalp besitzt kein
Schneefluchtrecht und kein Auffahrtsrecht auf der Gentalalp.
(Der Auftrieb erfolgt über Hinterarni, Unterbalmalp
nach Baumgarten)
1645
Vergleich über den Auftrieb von Pferden und Hornvieh.
Die durch Alpgenossen erstellte Hagmauer im
Müürläger sorgte für einen Streit zwischen der Gmeind
am Berg (Hasliberg) und den anderen Alpgenossen. Die
Leute am Berg bestossen die Alp nur mit Rossen. Durch
die Unterteilung seien sie benachteiligt, dass sie die
Ross nicht in dem ganzen Stafel des Gental weiden können.
Die anderen Alpgenossen vom Grund und Wiler
begründen den Hag so: «nit allein wir mit unserem Vych
gar vil fridsamer und rüwiger syn, der Alpen besser geniessen
und mehrere nutzung nemen kennen, sondern
dass zu glych die Ross ouch sowol rüwiger syn und so
genug kruth haben als zuvor».
Vergleich: Die Hagmauer soll bleiben und bei der
Alpauffahrt soll alles Vieh und Ross auf den vorderen
Teil des Gental getrieben werden. Hier soll man nicht
weniger als 14 Tage, höchstens 16 Tage bleiben und
dann in den hinteren Stafel, genannt Schwarzental,
fahren, hier soll man gleich lang sein wie im vorderen
Stafel, nach dieser Zeit wiederum vor den Hag ins Gental
fahren wieder für 14 Tage, «dann mit den Kühen und
anderem allen Vych (ussgnommen die Ross) hinuf in die
obren Stäfel fahren.» Zugleich wird beschlossen, dass
auf der Alp nicht mehr als 40 Ross aufgetrieben werden.
1704
Spruchbrief über die Zugehörigkeit des Ebenwaldes
zum Hochberg. Das Schwenten wird verboten. Die
Landschaft stellt einen neuen Lehensvertrag mit dem
Berg im Mülital auf, in welchem das Abholzen vorgesehen
ist. Unter Absatz 4 ist auch der Ebenwald vorne im
Gental bezeichnet. In Nachträgen wird auch das Weiderecht
der Schafe von Wiler Sonnseite vorbehalten.
1737
Spruchbrief zwischen den Alpgenossen und der
Bäuert Wiler-Sonnseite wegen der Bestossung der Alp
mit Schafen im Herbst. Die Wiler sollen über die Leimbrücke
in den Hochberg und nicht auf die Alp Gental
treiben.
1780
Landammann Niklaus von Bergen bannt auf Begehren
der Alpgenossen im Gental ein Stück des Äbenwald,
welcher vom Bergwerk ausgehauen wurde. Alpvögte
sind: Ulrich Abbühl von Hohfluh, Heinrich Mätzener
auf Wiler, Hans Nägeli von Brügg im Grund, Namens
der Alpgenossen im Gental.
1786
Vergleich zwischen den Alpgenossen von Engstlen
und Gental über den Unterhalt von Zäunen und Mauern.
Gental erhält den Hag auf der Bäregg, Engstlen jenen
im Jungholz.
1813
Bei der Verteilung der Bergwerksgüter gehen
9 Kuhrechte an die Landschaft Hasli und diese 1848
an die Bäuert Hasliberg.
1817
Alp und Randungsbuch gemeiner Alpgenossen und
Berganteilhaber an der Alp Gental, es ersetzt dasjenige
von 1773. Die Alp umfasst dreihundertzehn Kühe,
drei Füsse und eine Klaue (Klaue = 1/8 Kuhrecht), geschrieben
durch Jakob Otth, Sohn, Schullehrer von Meiringen.
Darin sind verschiedene alte Dokumente und
Spruchbriefe, March- und Bannbrief aus früheren Zeiten
eingetragen worden. Ebenfalls ist das in 38 Artikeln
umfassende Reglement eingeschrieben worden. Von
diesen Artikeln sind einige noch heute ähnlich, andere
sind längst überholt.
Art. XIV Des Abfahrens im Herbst, wenn zwei Drittel der
Alpbesetzer abgefahren sind, soll der dritte Drittel auch
abfahren.
Art. XV Rossalp halber, soll mit älteren Rossen oder Stuten
mit jungen Füllen besetzt werden, dies seit einem Beschluss
von 1718.
Art. XVII Niemand soll ungeringte Schweine auf die Alp treiben,
bey Busse von fünf Schillingen.
Art. XX Auf der Alp Gental sollen keine Schafe gesömmert
werden.
Art. XXI Welcher Alpgenoss seine Alp nicht verleihen konnte,
soll selbige in der Kirche zu Meiringen öffentlich
verkünden lassen. Wer seine Alp auch so nicht verleihen
konnte, dem sollen von gemeinen Alpgenossen für
jede Kuh 15 Batzen bezahlt werden.
Art. XXII Jeder der eigene Alp hat, kann eine halbe Kuh
Ubersatz treiben, zahlt aber 40 Batzen an die Alp.
Art. XXIII Niemandem ist erlaubt auf der Alp zu mähen oder
zu sicheln bey Strafe von 40 Batzen.
1817
sind die Alprechte wie heute noch zum kleineren
Teil in Privatbesitz und in den meisten Gemeinden im
Hasli vertreten. Den grösseren Anteil besassen schon
damals die Bäuertgemeinden und Dorfschaften.
Seybuch
Seite 1: Eine Wohlehrende Gemeinde Grund
besitzt 28 Kühe Rossalp
besitzt 73 ½ Kühe Alp
Seite 2: Eine Wohlehrende Gemeinde auf dem
Hasliberg
besitzt 27 ½ Kühe die Bäuert
besitzt 16 Kühe Wasserwendi Dorfschaft
besitzt 12 Kühe Goldern Dorfschaft
besitzt 12 Kühe Reuti Dorfschaft
Seite 3: Eine Wohlehrende Landschaft Hasli
besitzt 9 Kühe
Seite 8: Eine Wohlehrende Gemeinde Bottigen
besitzt 1 ½ Kühe
Seite 58: Peter Dähler, alt Kirchmeier zu Brügg
besitzt 8 Kühe
Dieser ist der grösste private Alpgenoss und
war zu dieser Zeit einer der reichsten Männer in unserem
Dorf, später verarmten die Nachkommen dieser
Familie und bezogen von der Bäuert Grund das sogenannte
Armenland (Eigentum weniger als eine halbe
Kuh Randung).
1835
ist die späteste Alpfahrt seit Protokollbücher darüber
Auskunft geben. Die Alpversammlung war am
18. Juli und die Alpfahrt fünf Tage später am 23. Juli.
Die Alten erzählten immer wieder davon, auch dass die
Ahornbäume im Jungholz nie richtiges Laub hatten.
Der Oberstafel sei nur drei Tage bestossen worden, aber
auch das sei für nichts gewesen. Ursache dieses nassen
und kalten Sommers 1835 war der Vulkanausbruch des
Cosiguinab in Nicaragua von Anfang 1835 sowie die
Langzeitfolgen eines grossen Ausbruchs 1831 auf den
Philippinen (Vulkan Babuyan Claro). Diese Vulkanausbrüche
verursachten einen sehr grossen Ascheausstoss,
der sich dann in grosser Höhe über der Erde befand
und die Sonneneinstrahlung behinderte, was zu einer
Abkühlung der Durchschnittstemperatur von 1 – 2,5
Grad führte. In den Jahren 1835 – 1839 waren die Alpfahrtstage meist gegen Ende Juni. 1840 aber früh am
8. Juni.
1843
Dem Johann Fuhrer auf Syten (oberhalb Boden,
Wiler, bis ca. 1900 ständig bewohntes Heimwesen) wird
ein Hüttenplatz und das nötige Bauholz zum Bau einer
Alphütte im Gental bewilligt.
1856
An der Märzenversammlung werden Branntwein
(Schnaps) und Brot gereicht für Fr. 7.15
bei der Alpversammlung im Juni für Fr. 9.48
beim Werken auf der Alp für Fr. 2.30
bei der Alpfahrt für Fr. 5.45.
Diese Abgabe von Branntwein und Brot war auch
bei Schwellenarbeiten und Wegbau eine gewisse Zeit
gebräuchlich, wurde aber durch die Statthalter gerügt
und teilweise verboten.
1858
melden sich um einen Stier auf die Alp zu treiben:
Melchior Fuhrer, Wyler, Melchior Bossli, Unterstock,
Andreas Abplanalp, Grund, Johann Amacher, Haberen
und Christen Steudler, im Moos (ausserhalb Boden). Die
Besitzer erhielten Stierenalp gratis oder einen kleinen
Barbetrag.
In diesen Jahren 1850 – 1860 sind einige Alpbesetzer
aufgeführt, die ihren Wohnsitz in längst aufgegebenen
Orten hatten, unter anderem Johann Zenger
im Rübgarti, Kaspar Zenger, Grubi, Johann Amacher
und Andreas Stähli, Bergschwendi, Johann Fuhrer und
Johann Fahner uf Syten. Auf dem Boden sind sechs und
im Riedli vier verschiedene Familien aufgeführt.
1872
werden von der Alp die Heumäder (Bergheu) versteigert:
an Andreas Bossli das Älpeli um Fr. 24.–
an Joh. Tännler, Wirt Leutholdsfad um Fr. 10.50
an Peter Roth das grosse Gläub um Fr. 16.–
an Johann Steudler den Bärfad um Fr. 2.–
1875
ist die Alpfahrt wieder sehr früh am 8. Juni, die
Vorälper mussten den vollen Besatz wie die Gentaler
legen.
Leider fehlt das Protokollbuch der Alp von 1876 bis
Anfang 1912, so dass aus dieser Zeit keine besonderen
Ereignisse bekannt sind.
1916
Die Alpversammlung beschliesst, den Hütteneigentümern
auf ihr Gesuch hin ein Baurecht zu erteilen und
dieses im Grundbuch eintragen zu lassen.

Bild: Sennen im Gental, 1910.
1920
werden erstmals Pflichtstunden eingeführt, je eine
Stunde im Gental und in den Oberstafeln. Bei nicht
Leisten dieser Stunden wird pro Stunde Fr. –.50 belastet.
Die normalen Werkstunden für Kraut und Werkgeld
wurden in dieser Zeit meistens voll geleistet.
1923
hat die Alp 76 2/3 Kuhrechte unbesetzt, als Folge
des Maul- und Klauenseuchenausbruchs vom Herbst
1922. Die Viehbestände wurden stark dezimiert und
viele Bauern konnten aus finanziellen Gründen kein
Vieh zukaufen, da dies infolge grosser Nachfrage teuer
war.
1924
wird eine neue Besatzordnung beschlossen. Bis
anhin musste für das Voralpvieh gleich viel Alp gelegt
werden wie für das Gentalvieh. Neu ist der Besatz so
geregelt:
Voralp 1 Kuh = 6/8
Voralp 1 Zeitrind = 5/8
1 Rind = 3/8 oder älteres Schwein
1 Kalb = 1/8 oder jüngeres Schwein
Die Alpzeit beträgt neu 14 Tage, wobei kürzere oder
längere Zeit pro Tag gegenseitig entschädigt wird.
1926
Auf das Brennen des Jungviehs wird verzichtet. Vorher
wurde beim Färrichstetten- und Wagenkehrtor das
aufgetriebene Jungvieh auf der Laffe mit dem Brenneisen
gebrannt, für das Galtvieh mit einem ca. 15 cm
grossen G und das Voralpvieh mit dem E für Engstlen.
In noch früherer Zeit wurden auch die Kühe gebrannt,
da zu dieser Zeit andere Markierungen fehlten.

Bild: Schüler von Wiler bei den sturmgeschädigten Gentalhütten, 1928.
1933
wird der Beitritt zur Weggenossenschaft Mühletal –
Wagenkehr beschlossen. Der bezahlte Beitrag an die
erste Sektion beträgt Fr. 21 154.–. Dieser Betrag wird
durch Auflage der Kuhrechte und zum kleineren Teil
durch Holzerlöse bezahlt. Dazu wird ein Darlehen aufgenommen
das in zehn Jahren amortisiert wird.
1951
werden an allen Sennhütten, Viehschopf und Speicher
im Alpgebiet Gental Baurechte eingeräumt und die
Baurechtsverträge genehmigt. Die Kosten übernimmt
die Alpgenossenschaft.
1961
Das Weidegebiet ausserhalb der Gentalhütten (frühere
Abendweide) wird zuerst beweidet, später die sogenannte
Tagweide, damit wird die Alp unterteilt in zwei
Koppeln. 1967 werden die Rinder unter dem schwarzen
Berg gehalten.
1968
Die Kühe bleiben den ganzen Sommer im Gental
und Schwarzental, die Rinder kommen nach 14 Tagen
in die Oberstafel und werden dort durch einen Rinderhirten
betreut. Bereits vor einigen Jahren begann die
Diskussion über eine umfassende Alpverbesserung mit
Ing. agr. A. Rubin von der Bergbauernschule Hondrich.
Im Juni 1965 erstellt Kulturingenieur Lips aus Thun ein
erstes Vorprojekt. Es sollte noch 20 Jahre bis zur Realisierung
dauern. Nicht alle Alpgenossen waren positiv
eingestellt, und es brauchte viel Überzeugungsarbeit.
Im Weiteren musste ein anderer Projektverfasser gesucht
werden und mit dem kantonalen und eidgenössischen
Meliorationsamt Verhandlungen geführt werden,
damit auch die Finanzierung erträglich gestaltet werden
konnte. Die Subvention von Bund und Kanton, einem
zinsfreien BAK Darlehen, einer Auflage pro Kuhrecht
von Fr. 600.– (total Fr. 186 000.–), Beitrag der Berghilfe
und der Gemeinde Innertkirchen ermöglichten die
Realisierung und dienten letztendlich einer besseren
Bewirtschaftung der Alp. An die II. Sektion der Mühletal
– Engstlen Weggenossenschaft bezahlte die Alp
Fr. 21 617.–.

Bild: Alte Hütten Achtelsass.
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